§ 19 Abs 1 Z 1 BDG 1979 (Außerdienststellung, Wahl zum Mitglied einer LReg)
§ 38 Abs 2 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse)
§ 40 Abs 2 Z 3 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung ohne Zuweisung einer neuen Verwendung, Abberufung eines außer Dienst gestellten Beamten von Leitungsfunktion)