§ 1 Abs 2 VStG (Tatzeitpunkt maßgebend für die Rechtslage betr die Strafe, außer Rechtslage bei Erlassung des Bescheides in erster Instanz wäre günstiger)
§ 10 VStG (Strafart und Strafsatz, Maßgeblichkeit der Verwaltungsvorschriften)
§ 13 VStG (Mindestgeldstrafe 100 S)