§ 8 Nö VergabeG idF LGBl 7200-3 (Schwellenwerte bei Wettbewerben 200.000 Euro; Ausschluss außenwirksamer vergabespezifischer Verfahrensgarantien im Unterschwellenbereich unsachlich)
VfGH 26.06.2002, G 184/02
Prüfung über A des VwGH. § 8 Nö VergabeG idF LGBl 7200-3 wird aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. 6. 2003 in Kraft. Frühere ges Best treten nicht wieder in Wirksamkeit.