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VfGH 13. 3. 2002, B 1213/01 (GRUNDVERKEHRSRECHT)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 2002/1643ZfV 2002, 710

§ 23 Abs 1 Tir GVG 1996 (Anzeigepflicht binnen acht Wochen)

§ 31 Abs 2 Tir GVG 1996 (rückwirkende Rechtsunwirksamkeit bei Unterlassen der Anzeige innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Frist gemäß § 23 Abs 1)

Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheit, Verletzung, unterlassene Ermittlungen zum Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung)

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