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VwGH 20. 4. 2001, 2001/05/0019 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/1605ZfV 2002, 702

§ 13 Abs 8 AVG idF BGBl I 1998/158 (Antrag, Änderung; auch im Berufungsverfahren)

§ 66 Abs 2 AVG (Berufung, Entscheidung; Aufhebung und Zurückverweisung, wenn Sachverhalt so mangelhaft erhoben, dass Durchführung einer mündlichen Verhandlung unvermeidlich; Bauverfahren nach Wr BauO; Feststellung der Voraussetzungen für Abweichung von Bebauungsvorschriften bedingt nicht unvermeintliche mündliche Verhandlung)

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