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VwGH 21. 6. 2001, 99/20/0462 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/1596ZfV 2002, 700

§ 13 Abs 3 AVG idF BGBl I 1998/158 (Mängelbehebung, Verbesserungsauftrag bei vorliegenden Mängeln, auch bei inhaltlichen Mängeln, Fehlen eines begründeten Berufungsantrages; Angemessenheit der Verbesserungsfrist, 3 Tage bei Partei mit mangelnden Deutschkenntnissen und nicht sofortiger Kenntnisnahmemöglichkeit unzureichend)

§ 63 Abs 3 AVG (Berufung, Bezeichnung des Bescheides und begründeter Berufungsantrag, inhaltlicher Mangel bei Fehlen)

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