§ 44a Z 2 und 3 VStG (Straferkenntnis, Spruch, Inhalt; verletzte Verwaltungsvorschrift, angewendete Gesetzesbestimmung)
§ 51e VStG idF BGBl 1995/620 (Berufungsverfahren vor dem UVS, öffentliche mündliche Verhandlung, Ladung der Parteien und der zu hörenden Personen; Unterlassung der mündlichen Verhandlung ohne gesetzlich vorgesehenen Grund; Verfahrensmangel; Nichtladung des Beschuldigten zur mündlichen Verhandlung)