§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Unzuständigkeit des VwGH; Entscheidung einer Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag, Zuständigkeit des VwGH nicht vorgesehen; Schlichtungsstelle beim ASGG)
§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Unzuständigkeit des VwGH; Entscheidung einer Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag, Zuständigkeit des VwGH nicht vorgesehen; Schlichtungsstelle beim ASGG)