§ 21 Abs 1 Oö VergabeG (Widerruf der Ausschreibung während der Angebotsfrist, „zwingende Gründe“, beispielsweise Aufzählung)
§ 32 Abs 1 Oö VergabeG (Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist; „zwingende Gründe“, Definition, keine; sinngemäße Anwendung des § 21 Abs 1 )