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VwGH 26. 6. 2001, 2001/04/0106 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2002/1575ZfV 2002, 693

§ 21 Abs 1 Oö VergabeG (Widerruf der Ausschreibung während der Angebotsfrist, „zwingende Gründe“, beispielsweise Aufzählung)

§ 32 Abs 1 Oö VergabeG (Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist; „zwingende Gründe“, Definition, keine; sinngemäße Anwendung des § 21 Abs 1 )

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