§ 6 AsylG 1997 (offensichtlich unbegründete Asylanträge, bloße Unbegründetheit nicht ausreichend; Verfolgungsgefahr muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, eindeutig, ausgeschlossen werden können, Iran, Konversion zum Christentum, keine Offensichtlichkeit; Maßgeblichkeit der Frage, ob Religionsausübung im Heimatstaat Gefahr der Verfolgung auslöst)
VwGH 31.05.2001, 2001/20/0054