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VwGH 27. 7. 2001, 98/07/0083 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2002/1493ZfV 2002, 671

§ 50 Abs 1 K-FLG (Veräußerung und Belastung agrargemeinschaftlicher Grundstücke; Erfordernis der Genehmigung der Agrarbeh)

§ 51 Abs 1 K-FLG (Überwachung der Agrargemeinschaft durch die Agrarbeh; Beobachtung der gesetzlichen Bestimmung, Einhaltung eines allfälligen Regelungsplanes, Bewirtschaftung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Grundstücke, Ausführung und Erhaltung der gemeinsamen wirtschaftlichen Anlagen)

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