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VwGH 19. 4. 2001, 2001/06/0002 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2002/1489ZfV 2002, 669

§ 20 Abs 1 lit c Tir BauO 1998 (Baubewilligung; ua die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden, wenn sie auf die Zulässigkeit von Einfluss sein kann; auszugehen vom bewilligten Verwendungszweck oder von dem aus der baulichen Zweckbestimmung hervorgehenden Verwendungszweck; altes Zollamt, Verwendung als Wohngebäude; kein Abstellen auf Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Tir Landesbauordnung bei mehrere hundert Jahre altem Gebäude)

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