§ 58 Abs 2 AVG (Bescheid, konstitutive Merkmale; Erlassung durch eine Verwaltungsbehörde; keine Bescheidqualität der Erledigung einer im Erlassungszeitpunkt nicht mehr existenten Verwaltungsbehörde; Landesvergabeamt beim Amt der Tir LReg)
§ 62 Abs 1 AVG (Bescheid, Erlassung; Zeitpunkt maßgebend für Sach- und Rechtslage; wie vorhin)