§ 1 Abs 3 Tir LandesverwaltungsabgabenG (Verleihung mehrerer Berechtigungen mit einem Bescheid, Entrichtung der Landesverwaltungsabgabe für jede dieser Berechtigungen; Erwerb eines Miteigentumsanteils als Erwerb einer einheitlichen Berechtigung)
VfGH 29.06.2001, B 1220/00