Art 7 Z 3 StV Wien (Rechte der Minderheiten; Verwaltungsbezirk mit gemischter Bevölkerung; Begriff der gemischten Bevölkerung, Auslegung anhand des Zwecks und der Entstehungsgeschichte, kein differenziertes Begriffsverständnis; Ermittlung der Bevölkerungszahl im Rahmen der Volkszählung; Bezeichnung und Aufschriften topographischer Natur)
Art 140 Abs 1 B-VG (Geschäftsprüfung von Amts wegen)