Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Antragslegitimation; Subsidiarität)
VfGH 15.03.2002, G 31/02
Auch dann, wenn der OHG oder ein anderes RM-Gericht zu der Auffassung gelangen sollte, die vom ASt erhobenen verfassungsrechtl Bedenken nicht zu teilen, ergäbe sich daraus nicht etwa - wie dies dem ASt vorzuschweben scheint - eine gleichsam subsidiäre Antragslegitimation (vgl VfSlg 9220/1981, 9788/1983). Zurückw.