Verletzung (Bescheid)
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Annahme, bei vertraglicher Zuständigkeit eines anderen Staates nach dem Dubliner Übereinkommen zur Prüfung des Asylantrages bestehe keine Möglichkeit, einer behaupteten Verletzung des Non-Refoulement-Gebotes nachzugehen.