Keine Verletzung (Verordnung)
VfGH 29.11.2001, B 2016/99
Keine Unsachlichkeit einer Beibehaltung einer Grünlandwidmung (Nichtannahme eines Rechtfertigungsgrundes für Baulandwidmung nach dem Räumlichen Entwicklungskonzept „sinnvolle Arrondierung“).
Keine Verletzung (Verordnung)
VfGH 29.11.2001, B 2016/99
Keine Unsachlichkeit einer Beibehaltung einer Grünlandwidmung (Nichtannahme eines Rechtfertigungsgrundes für Baulandwidmung nach dem Räumlichen Entwicklungskonzept „sinnvolle Arrondierung“).