Art 83 Abs 2 B-VG (Recht auf Verfahren vor dem gesetzlichen Richter; Disziplinarverfahren für Rechtsanwälte; Verfahrensgegenstand; im Einleitungsbeschluss konkret umschriebene Tat; hinreichende Deutlichkeit des erhobenen Vorwurfes)
§ 10 Abs 1 RAO (Vertretung beider Teile im Rechtsstreit)