§ 42 Abs 1 bis 3 AVG idF BGBl I 1998/158 (Präklusion, Verlust der Parteistellung bzw der Möglichkeit zur Geltendmachung der nicht rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Möglichkeit der Wiedererlangung der Parteistellung)
§ 42 Abs 1 bis 3 AVG idF BGBl I 1998/158 (Präklusion, Verlust der Parteistellung bzw der Möglichkeit zur Geltendmachung der nicht rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Möglichkeit der Wiedererlangung der Parteistellung)