§ 14 Abs 4 AVG (Niederschriften, Verbot Erhebliches auszulöschen, zuzusetzen oder zu verändern; Verkündungsprotokoll, handschriftliche Einfügungen in von Verhandlungsleiter stammende Textstellen, Beisetzung im Rahmen der Aufnahme des Protokolls zulässig)
§ 62 Abs 2 AVG (Bescheid, mündliche Verkündung, Verkündungsprotokoll; fehlende Begründungsausführung, Ungültigkeit der Bescheiderlassung, keine)