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VwGH 26. 1. 2000, 98/03/0310 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/1349ZfV 2002, 578

§ 18 Abs 2 AVG (Bescheid, Unterschrift des Genehmigenden)

§ 18 Abs 4 AVG (Bescheid, Ausfertigung, Unterschrift des Genehmigenden unter leserlicher Beifügung seines Namens; bei Fehlen dieses Erfordernisses liegt absolute Nichtigkeit des intendierten Bescheides vor)

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