§ 64 Abs 3 VStG (Barauslagenersatz durch den Bestraften; bei mehreren Schuld- und Strafansprüchen betrifft dies die SV-Gebühren für jene Übertretungen, hinsichtlich derer die Berufung erfolglos geblieben ist; Barauslagen hinsichtlich beider Arten von Übertretungen sind anteilig vorzuschreiben)
VwGH 26.01.2000, 99/03/0363