§ 5 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Verwaltungsstrafverfahren; Blutuntersuchung; Blutabnahme zu medizinischen Zwecken, keine nach § 5 verbotene Blutabnahme; Verletzung der körperlichen Integrität, keine)
VwGH 20.04.2001, 2000/02/0232