§ 97 Abs 5 StVO (Organe der Straßenaufsicht, Lenker- und Fahrzeugkontrolle; Aufforderung zum Anhalten mittels deutlich sichtbarem Zeichen; rot beleuchteter Anhaltestab)
§ 52 Abs 1 AVG (Sachverständiger; Beiziehung von Amtssachverständigen; Befangenheit allein aufgrund der Eingebundenheit in Verwaltungsorganisation, keine; Möglichkeit der Einholung eines Gegengutachtens)