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VwGH 3. 4. 2001, 96/08/0202 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2002/1271ZfV 2002, 557

§ 4 Abs 2 ASVG (Vollversicherungspflicht, Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit, Verein für Seniorenhilfe, Werkvertrag, sanktionslose Ablehnung von Arbeitsleistungen)

VwGH 03.04.2001, 96/08/0202

Im Hinblick auf die Berechtigung zur sanktionslosen Ablehnung von Arbeitsleistungen kommt dem Vorbringen der bf Partei, dass die erstmitbet Partei Weisungen erteilt und Kontrollen ausgeübt habe, so dass die Merkmale persönl Abhängigkeit zumindest überwiegen würden, sowie weiters, dass die bel Beh nicht erwähnt habe, dass den Laienhelfern ab einer best Arbeitszeit eine Netzkarte von erstmitbet Verein zur Verfügung gestellt worden sei und damit eine Vorgangsweise geübt wurde, die nur bei „echten DN“ vorkomme, keine Bedeutung mehr zu der Umstand, dass der Zweitmitbet im Rahmen seiner übernommenen Gesamtverpflichtung, für eine längere Dauer Arbeitsleistungen zu erbringen, sanktionslos einzelne Arbeitsleistungen ohne Stelligmachung eines Vertreters ablehnen durfte, schließt schon für sich allein genommen die Versicherungspflicht ungeachtet der sonstigen Umstände des Beschäftigungsverhältnisses (VwGH 09.02.1989, 88/08/0312, 89/08/0025) aus. Abw.

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