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VwGH 9. 5. 2001, 2000/04/0215 (JUGENDSCHUTZRECHT)

JudikaturJUGENDSCHUTZRECHTZfV 2002/1256ZfV 2002, 552

§ 12 Abs 2 Krnt JSchG (Verbot des Konsums alkoholischer Getränke oder Mischgetränke; Jugendliche ab vollendetem 16. Lebensjahr, Verbot betreffend Getränke mit 12 Vol % übersteigendem Alkoholgehalt)

§ 151 Abs 1 GewO 1994 (Alkoholausschank an Jugendliche; Verbot; Maßgabe der landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen)

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