§ 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Befähigungsnachweis; hinreichende tatsächliche Befähigung, ausreichende Möglichkeit der Mitwirkung, keine)
§ 13 Abs 8 AVG (Anbringen, verfahrenseinleitender Antrag, Änderung; wesentliche Änderung, keine; Befähigungsnachweis, Nachsichtsantrag, Einschränkung von „Stuckateur- und Trockenausbau“ auf „Trockenausbau“)