§ 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Befähigungsnachweis; hinreichende tatsächliche Befähigung, Prüfung, Feststellung der zu erbringenden Leistungen und der zu beherrschenden Tätigkeit; Behauptung des Besitzes der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, keine)
VwGH 09.05.2001, 2000/04/0187