§ 2 BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr-BO 1994 (im Fahrdienst dürfen nur vertrauenswürdige Personen tätig sein; Feststellungsbescheid, dass eine Person nicht berechtigt ist, im Fahrdienst tätig zu sein; Feststellungsinteresse der Behörde bei Lenkern von Mietwagen; Vertrauenswürdigkeit, Bestrafung wegen Lenkens eines Kfz in alkoholisiertem Zustand)
VwGH 26.01.2000, 99/03/0235