§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Angabe eines falschen Herkunftsstaates, fehlende Kenntnis gesellschaftlicher, geographischer und politischer Fakten, Sierra Leone, keine Pflicht der Behörde zur Ausforschung des wahren Herkunftsstaates)