§ 6 Abs 2 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet, keine Rückführbarkeit der Bedrohung auf Konventionsgründe, Vorbringen maßgeblich, nicht getroffene Sachverhaltsfeststellungen)
§ 39 Abs 3 AsylG 1997 (Einreise von Asylwerbern über Flughafen, Asylantragstellung anlässlich der Grenzkontrolle, Zustimmung des UNHCR ua vor Abweisung als offensichtlich unbegründet)