§ 4 AsylG 1997 idF BGBl I 1999/4 (unzulässige Asylanträge wegen Drittstaatsicherheit; ua Pflicht zur Auseinandersetzung mit der Aufenthaltsberechtigung des Asylwerbers im Drittstand während des Asylverfahrens; Ungarn, bloß dreitägige Rechtsmittelfrist, Unterschreitung der vom VfGH für Effizienz des Rechtsschutzes erforderlich erachteten Mindestfrist, Prüfung, ob dennoch effektiver Rechtsschutz möglich, ua gesicherte Praxis über ausreichende Rechtsbelehrung und Unterstützung bei Abfassung von Rechtsmitteln, keine; bloß eingeschränkter Zugang zu erforderlichen Rechtsberatern in der Gemeinschaftsunterkunft Szombathely)