§ 75 FrG 1997 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat, Teilnahme an Demonstrationen in Österreich gegen die türkischen Vertretungsbehörden, Berücksichtigung von in Österreich verwirklichten Sachverhalten)
VwGH 18.05.2001, 98/18/0269