§ 36 Abs 1 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, gerechtfertigte Annahme der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit; nicht auf die Tatsache der Verurteilungen, sondern auf die Art und Schwere der Straftaten abzustellen; fehlende Feststellungen)
§ 36 Abs 1 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, gerechtfertigte Annahme der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit; nicht auf die Tatsache der Verurteilungen, sondern auf die Art und Schwere der Straftaten abzustellen; fehlende Feststellungen)