§ 5 Abs 2 FrG 1997 (Erfüllung der Sichtvermerkspflicht, Sichtvermerkspflichtige, notwendiger Einreise- oder Aufenthaltstitel)
§ 7 FrG 1997 (Aufenthaltstitel, Berechtigung zu Aufenthalt und damit verbundenen Einreisen; Anwendung auf Fremde die rechtzeitig Antrag nach § 31 Abs 4 gestellt haben, keine)