§ 32 Abs 1 Wr DienstO 1994 (eigenmächtiges und unentschuldigtes Fernbleiben, Verlust des Anspruchs auf das Diensteinkommen; Gegenüberstellung der konkret zu erbringenden und der zumutbaren Tätigkeiten)
VwGH 21.02.2001, 98/12/0219
Die Regelung des § 32 Abs 1 erster Satz Wr DienstO 1994 ist zwar mit § 13 Abs 3 Z 2 GehG nicht wortident, aber im Wesentl rechtl inhaltsgleich, weil die Voraussetzungen für den Bezugsentfall dort ebenfalls eigenmächtiges Fernbleiben des Beamten vom Dienst ohne Nachweis eines ausreichenden Entschuldigungsgrundes sind. Die Heranziehung der diesbezügl Rsp des VwGH zum Bezugsentfall nach dem GehG ist daher gerechtfertigt.