§ 2 Abs 2 DVG (Zuständigkeit; nach engstem sachlichem Zusammenhang zu Wirkungsbereich, hier Anträge auf Feststellung zu Weisungen der Dienstbehörde erster Instanz)
VwGH 21.03.2001, 98/12/0196
Ausgehend von den Aen des Bf handelt es sich jedenfalls um Angelegenheiten, die nach § 2 Abs 2 DVG zu beurteilen sind (vgl VwGH 23.01.1968, SlgNF 7277/A). Den vom Bf begehrten Feststellungen mangelt es aber an einer ausdrückl rechtl Grundlage; sie sind vielmehr dem Grunde nach auf ihm von der DienstBeh erster Inst erteilte Weisungen zurückzuführen. Nach der Jud ist diesfalls für Feststellungen die Beh zuständig, zu deren Wirkungsbereich der engste sachl Zusammenhang besteht (vgl Walter/Mayer , VerwVerfRecht7, Rz 407, bzwVwGH 25. 6. 1996, 96/09/0088, VwSlg NF 14.483/A ).