§ 15 Abs 2 Nö LDHG (Leistungsfeststellungsoberkommission, Zusammensetzung)
§ 21 Abs 2 Nö LDHG (Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommission, Beschlussfähigkeit auch bei Abwesenheit eines Mitgliedes; Anwendbarkeit nur für Behörden erster Instanz)
§ 42 Abs 2 Z 2 VwGG (Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde; Kollegialorgan, fehlende Mitwirkung aller Mitglieder)