§ 6 WTBO (geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, Begriff; keine unter anderem bei Personen gegen die innerhalb der letzten zehn Jahre Konkurseröffnung beantragt, der Antrag aber mangels Vermögens abgewiesen wurde)
§ 6 WTBO (geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, Begriff; keine unter anderem bei Personen gegen die innerhalb der letzten zehn Jahre Konkurseröffnung beantragt, der Antrag aber mangels Vermögens abgewiesen wurde)