§ 70a Abs 1 Stmk BauO 1968 (vorschriftswidrige Bauten, keine nachträgliche Bewilligung erteilt; Beseitigungsauftrag; Begriff vorschriftswidriger Bau nach der Rechtsprechung; kein Beseitigungsauftrag, wenn Bau ursprünglich durch Baubewilligung gedeckt, die für nichtig erklärt wurde)
VwGH 29.03.2001, 99/06/0185