§ 2 Abs 2 Sbg BauPolG (Anwendungsbereich, Ausnahmen; Kleinkapelle; Begriffsauslegung; Wortsinn, systematische Auslegung, Materialien nur subsidiär und soweit nicht Wortsinn entgegensteht; Heranziehung einer Enzyklopädie, Abstellen auf den objektiven Verwendungszweck; Zubau an ein Reihenhaus über die gesamte Breite des Hauses in Richtung Garten sowie gartenhausähnlicher Bau von 2,75 x 2,4 m; Erörterungen zum Wortlaut und Rückgriff auf die Materialien)