§ 7 Abs 1 AufG (zusätzlicher Arbeitskräftebedarf, Verordnungsermächtigung, Saisonbewilligungen; keine Rangfolge)
VwGH 04.04.2001, 98/09/0107
Die im Grunde des § 1 Z 5 BHZÜV anzuwendenden Ven des BMAGS, jeweils über die Festlegung von Bew gem § 7 Abs 1 AufG für die Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft, sehen keine Rangfolge für die Erteilung der beschränkten Anzahl von Bew vor, insb besteht keine bevorzugte Vergabe von Bew für Erntearbeiter oder für die Landwirtschaft.