§ 31 Abs 2 KJBG (Verbot der Beschäftigung Jugendlicher, Untersagung durch Bezirksverwaltungsbehörde, Voraussetzungen, ua Tatsachen, die Dienstgeber in sittlicher Hinsicht ungeeignet erscheinen lassen; Bestrafung, keine, „charakterliche Beurteilung“; Voraussetzung einer Verurteilung, keine; Bedachtnahme auf Verjährung oder Tilgung, keine; Missbrauch eines Lehrlings zur Unzucht unter Ausnützung der Stellung als Arbeitgeber und Lehrberechtigter)