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VwGH 22. 2. 2001, 2000/20/0436 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/997ZfV 2002, 438

§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung einer Frist oder der mündlichen Verhandlung mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; Verschulden des Vertreters ist dem des Vertretenen gleichzusetzen; auffallende Sorglosigkeit des Rechtsvertreters bei Feststellung des Zustellzeitpunktes des anzufechtenden Bescheides, Asylverfahren, besondere Härte bei Zurechnung des Anwaltsverschuldens in Rückschiebungsfällen)

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