§ 22 Satz 2 AVG (Zustellung zu eigenen Handen bei Vorliegen wichtiger Gründe; keine bei Zustellung eines Kostenersatzbescheides)
VwGH 23.01.2001, 2000/11/0343
§ 22 Satz 2 AVG (Zustellung zu eigenen Handen bei Vorliegen wichtiger Gründe; keine bei Zustellung eines Kostenersatzbescheides)
VwGH 23.01.2001, 2000/11/0343