§ 66 Abs 2 AVG (Behebung von Bescheiden und Zurückweisung an Behörde erster Instanz; verfahrensrechtlicher Bescheid; Unvermeidlichkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Darlegung der unterlaufenen Mängel)
VwGH 14.03.2000, 2000/08/0200
§ 66 Abs 2 AVG (Behebung von Bescheiden und Zurückweisung an Behörde erster Instanz; verfahrensrechtlicher Bescheid; Unvermeidlichkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Darlegung der unterlaufenen Mängel)
VwGH 14.03.2000, 2000/08/0200