§ 68 Abs 2 AVG (Bescheid, aus dem niemandem ein Recht erwachsen; Aufhebung; Zurückweisung einer Berufung im Einparteienverfahren; Antrag eines Ziviltechnikers auf Gewährung einer Berufungsfähigkeitspension; Aufhebung des beim VwGH angefochtenen Bescheides; „Korrektur“ des Zurückweisungsbescheides und Entscheidung in der Sache ohne formelle Berufung auf § 68 )