§ 8 AVG (Partei, subjektive Rechte; Aufzählung im Materiengesetz, taxativ)
§ 101 Abs 3 Wr BauO (Feuermauern, Ausgestaltung; Herstellung von Öffnungen mit Zustimmung des Nachbarn)
§ 101 Abs 5 Wr BauO (ebenso; mindestens 15 cm über die Dachfläche zu führen, es sei denn Übergreifen des Brandes wird durch andere geeignete Maßnahmen verhindert; kein subjektives Recht des Nachbarn; Brandgefahr nicht aus der widmungsgemäßen Nutzung)