§ 69 Abs 2 AVG (Wiederaufnahme, Frist, Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes; unrichtige Beurkundung des Zustellvorganges, bloße Schlussfolgerung aus Postrückschein, Kenntnis, keine; Kenntniserlangung im Zuge einer Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft)
VwGH 22.02.2001, 2000/04/0195